
Digitales Baugenehmigungsverfahren
Cochem-Zell: Der Bauantrag wird digital

Seit dem 29. Oktober 2025 können erstmals Bauanträge bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell digital eingereicht werden. Aktuell stehen - zunächst nur für den Bereich der Verbandsgemeinde Ulmen - zwei Online-Dienste zur Verfügung:
- das vereinfachte Genehmigungsverfahren sowie
- das Freistellungsverfahren.
Das digitale Baugenehmigungsverfahren ermöglicht es, Unterlagen vollständig online zu übermitteln und die Bearbeitung medienbruchfrei durchzuführen. Dies macht das gesamte Genehmigungsverfahren für Antragstellende wie auch für die Verwaltung einfacher, schneller und transparenter.
Weitere Verfahren – darunter das vollständige Genehmigungsverfahren, die Bauvoranfrage und die Teilbaugenehmigung – werden ab Anfang 2026 folgen. Ziel ist es, das Angebot kontinuierlich zu erweitern und mittelfristig alle bauordnungsrechtlichen Verfahren sowie die dazugehörigen Vorgänge digital abbilden zu können.
Auf dieser Seite informieren wir Sie fortlaufend und vollumfänglich über alle aktuellen und kommenden Schritte rund um das digitale Baugenehmigungsverfahren.
Unser Beitrag als Pilotkommune
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell gehört zu den zwei Pilotkommunen in Rheinland-Pfalz, die die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens aktiv vorantreiben. Bereits seit mehreren Jahren arbeitet die Verwaltung daran, die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine vollständig digitale Antragsbearbeitung zu schaffen – ein Prozess, der viele Abstimmungen, Anpassungen und Herausforderungen mit sich brachte.
Dabei mussten insbesondere folgende Hürden bewältigt werden:
- Abstimmung komplexer Strukturen: Die Verwaltung musste umfangreiche Koordinationsprozesse zwischen Land, Softwareherstellern und Fachbehörden sicherstellen.
- Erprobung im Echtbetrieb: Digitale Antragstellungen wurden unter realen Bedingungen getestet, um Funktionsumfang und Stabilität der Verfahren zu prüfen.
- Einbringung fachlicher Rückmeldungen: Rückmeldungen aus der täglichen Verwaltungsarbeit (z.B. von Fachbehörden) flossen kontinuierlich in die Weiterentwicklung der Systeme ein.
- Anpassung interner Abläufe: Zahlreiche Arbeitsabläufe mussten neu gedacht und so gestaltet werden, dass sie digital rechtssicher und effizient abgebildet werden können.
Schrittweise soll das digitale Baugenehmigungsverfahren um weitere Vorgänge erweitert werden. Ziel ist es, künftig vollumfänglich alle Verfahren nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO RLP) digital abwickeln zu können.
Durch die intensive Vorarbeit legt die Kreisverwalung Cochem-Zell den Grundstein für eine landesweite Digitalisierung der Bauantragsverfahren. Schon jetzt profitieren andere Kommunen von diesen Erfahrungen, da viele Anforderungen, Stolperstellen und Optimierungsbedarfe im Pilotbetrieb frühzeitig erkannt und adressiert wurden. Dadurch kann der spätere Rollout in weiteren Kommunen deutlich reibungsloser erfolgen: Prozesse sind klarer definiert, Funktionen praxistauglicher gestaltet und typische Fehlerquellen bereits im Vorfeld reduziert.
Pressemitteilung zum digitalen Baugenehmigungsverfahren
Was ermöglicht das digitale Baugenehmigungsverfahren
Das digitale Baugenehmigungsverfahren schafft eine durchgehend medienbruchfreie Bearbeitung – von der Einreichung bis zum Bescheid. Sämtliche Unterlagen können elektronisch übermittelt werden, was das Verfahren transparenter, schneller und ressourcenschonender macht. Mit dem digitalen Baugenehmigungsverfahren ist ein weiterer Meilenstein in Richtung Nachhaltigkeit und effizienter Ressourcennutzung erreicht.
Ein zentraler Baustein ist der Vorgangsraum: Er dient als digitaler Daten- und Kommunikationsraum für alle Beteiligten – Antragstellende, Entwurfsverfasser, Sachbearbeitung sowie interne und externe Stellen.

Über den Vorgangsraum werden unter anderem durchgeführt:
- Kommunikation zwischen Antragstellenden und Behörde,
- Beteiligung von Fachstellen,
- Gebührenabwicklung,
- Zustellung der Bescheide.
Damit wird die Zusammenarbeit deutlich erleichtert und übersichtlicher gestaltet. Für alle Beteiligten entsteht ein klarer, strukturierter und nachvollziehbarer Prozess, der die Bearbeitungszeiten verkürzt und die Qualität der Verfahren verbessert.
Das nachfolgende Video des Energieministeriums Mecklenburg-Vorpommern
fasst die wichtigsten Information zum digitalen Baugenehmigungsverfahren anschaulich zusammen:
Häufig gestellte Fragen & Antworten
Online Tutorial zur Antragsstellung -und Bearbeitung
Können Anträge künftig auch noch in Papierform gestellt werden?
Es besteht derzeit keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Natürlich können Sie Ihren Antrag auch in Papierform stellen.
Ich bin Privatperson – wie kann ich mich anmelden?
Privatpersonen benötigen für die Antragstellung eine BundID. Dieses Angebot der Bundesregierung ermöglicht die Nutzung verschiedener digitaler Verwaltungsleistungen. Für baurechtliche Anträge ist das Vertrauensniveau „Hoch“ erforderlich. Dafür ist ein Online-Ausweis notwendig, den Sie bei Ihrem Bürgerbüro beantragen oder aktivieren lassen können. Alternativ kann auch ein ELSTER-Konto genutzt werden. Nach einer Antragstellung muss das einmal gewählte Nutzerkonto immer verwendet werden. Sollten Sie in dem Antragsprozess das Nutzerkonto wechseln, werden die von Ihnen erstellte Anträge nicht mehr sichtbar sein.
Weitere Informationen: BundID
Ich bin ein Unternehmen – wie kann ich mich anmelden?
Für die Antragstellung als Unternehmen ist ein Unternehmenskonto erforderlich. Dieses wird über die unternehmensspezifische Steuernummer mit einem ELSTER-Konto verknüpft. Der Zugang ist durch ein persönliches ELSTER-Zertifikat geschützt. Da ein Teil der Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen per Post versendet wird, empfehlen wir, mindestens 14 Tage Vorlauf für die erstmalige Antragstellung einzuplanen. Weitere Informationen: ELSTER - Startseite
Ich bin Architektin oder Architekt und reiche einen Bauantrag für meine Kundschaft ein. Wie kann die Bauherrin oder der Bauherr beteiligt werden?
Schauen Sie sich hierzu unser Merkblatt „Anleitung zur Einladung zur Zusammenarbeit von Bauherren“ auf der Seite des digitalen Bauantrages an: Digitales Baugenehmigungsverfahren | Startseite
Welche Dateiformate sind zulässig?
Gem. § 1 Abs. 4 der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) muss jeder Antrag, jede Anzeige und jede Bauunterlage als eine eigene Einzeldatei erstellt und abgespeichert und in einem archivfähigen Portable Document Format (PDF/A nach ISO 19005-1) übermittelt werden. Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig. Die gewählten Dateinamen müssen je einzelne Datei die Angaben zum Dateiinhalt und das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjjmmtt) enthalten. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Benehmen mit den Verbandsgemeindeverwaltungen oder den Verwaltungen verbandsfreier Gemeinden die Dateigrößen aus technischen Gründen beschränken.
Bisher haben neben dem Entwurfsverfasser auch der Bauherr sowie die Nachbarn auf den Plänen unterschrieben - Funktioniert das auch digital?
Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform bleibt hinsichtlich der Unterzeichnung der Bauvorlagen alles unverändert. Im Falle einer digitalen Einreichung ändert sich die Unterschriftenregelung jedoch grundlegend. Einen digitalen Bauantrag kann nur eine Person digital unterzeichnen. Diese Person stellt in der Regel der Entwurfsverfasser dar. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt, dass er im Sinne der Bauherren handelt. Ein Fachplaner (z. B. Brandschutzplaner) hat die von ihm gefertigten Unterlagen nicht zu unterzeichnen. Die Unterlagen müssen allerdings die Person des Fachplaners erkennen lassen. Eine Ausnahme ergibt sich jedoch bei der Stellung eines Bauantrags, welcher einer Abweichung von den Abstandsflächen bedarf. In diesem Fall sind die Pläne inklusive der geleisteten Nachbarunterschriften digital (= in eingescannter Form) vorzulegen. Werden die unterschriebenen Pläne nicht bereits bei Antragstellung mit hochgeladen, werden diese im Verfahren seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde nachgefordert, was in der Regel eine verlängerte Verfahrensdauer zur Folge hat.
Es wurde ein digitaler Bauantrag eingereicht. Wie können Pläne nachgereicht werden, z. B. wenn die Untere Bauaufsichtsbehörde noch weitere Unterlagen benötigt?
Sollten Unterlagen nachzureichen sein, erfolgt die Unterlagennachforderung seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde über das Postfach im Vorgangsraum, das jeder dort registrierte Benutzer automatisch erhält. Die Nachreichung von Unterlagen hat über den Vorgangsraum zu erfolgen.
Ich möchte einen Nachtrag zu einer früheren Baugenehmigung einreichen. Was muss ich beachten?
Nachträge gelten als neue Bauanträge und können daher digital eingereicht werden, auch wenn die ursprüngliche Genehmigung noch in Papierform erteilt wurde.



