Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge


An wen muss ich mich wenden?

Die Maßnahmen der Inobhutnahme nehmen die örtlichen Jugendämter wahr. Zumeist werden diese über andere Behörden und Einrichtungen (i.d.R. Polizei,  Ausländerbehörde, Aufnahmeeinrichtung) über die Einreise des Kindes/Jugendlichen informiert und übernehmen sodann die (vorläufige) Inobhutnahme.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende