Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss
Leistungsbeschreibung
Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,
- die für den Anspruch wichtig sein können oder
 - über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.
 
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
 - Sie ziehen um.
 - Sie heiraten.
 - Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
 - Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
 - Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
 - Der andere Elternteil ist gestorben.
 - Das Kind ist gestorben.
 - Das Kind besucht keine Schule mehr.
 - Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.
 
Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.
Voraussetzungen
- Sie erhalten einen Unterhaltsvorschuss.
 - Es liegen Änderungen vor.
 
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Wichtige Fakten zum Unterhaltsvorschuss auf einen Blick auf der Internetseite des Familienportals
 - Informationsbroschüre zum Unterhaltsvorschuss auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
 - Informationen zu Änderungen ab dem 01.Januar 2024 zum Unterhaltsvorschuss auf Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
 

