Landtagswahlen 2026
Landtagswahl 2026
Wahlaufruf der Landrätin

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, dem 22. März 2026, findet die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz statt.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger möchte ich hiermit zur Teilnahme an der Wahl einladen. Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch! Nur wer zur Wahl geht, bestimmt mit, wer das Land Rheinland-Pfalz in den nächsten fünf Jahren repräsentieren und regieren wird.
In diesem Sinne hat der Landtag erstmals eine Wahlkampagne vor einer Parlamentswahl gestartet. Mit dem Slogan „Nie wieder nicht wählen“ will der Landtag alle Wahlberechtigten dazu motivieren, bei der Landtagswahl ihre Stimme abzugeben. Die Kampagne wirbt nicht für Parteien oder für politische Positionen, sondern für die Demokratie im Allgemeinen und für das Wahlrecht im Speziellen. Eine Wahl zu haben und wählen zu dürfen ist in einer Demokratie das Grundrecht schlechthin. Deshalb will die Kampagne motivieren und sensibilisieren, dieses Recht bei der Landtagswahl auch wahrzunehmen.
Diesem Ansinnen des Landtags möchte ich mich ausdrücklich anschließen. Gehen Sie am 22. März 2026 zur Wahl und nutzen Sie Ihre Chance, über die zukünftige Entwicklung des Landes Rheinland-Pfalz mitzubestimmen. Unsere Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben und diese Stimme nutzen!
Ihre
Anke Beilstein
Landrätin und Kreiswahlleiterin
Hinweis: Ein Muster des Stimmzettels, wie Sie ihn am Wahlsonntag im Wahllokal erhalten, kann unter nachfolgendem Button aufgerufen werden.
Allgemeines
Am 22. März 2026 findet die Wahl zum 19. Landtag in Rheinland-Pfalz statt.
Im Rahmen der Landtagswahl entschieden die Wählerinnen und Wähler im Landkreis Cochem-Zell mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des nächsten rheinland-pfälzischen Landtages.
Die Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz werden für jeweils fünf Jahre nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt (Artikel 80 Abs. 1 und 83 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz).
Das Nähere regelt das Landeswahlgesetz, insbesondere in den §§ 26 bis 30. Danach besteht der Landtag im Regelfall aus 101 Abgeordneten. Davon werden 52 nach Wahlkreisvorschlägen in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 49 werden nach Landes- und Bezirkswahlvorschlägen (sog. Landes- und Bezirkslisten) gewählt.
Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen:
Eine Stimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten (Wahlkreisstimme) und eine Stimme für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste (Landesstimme).
Mit den Landesstimmen entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien und Wählervereinigungen, mit den Wahlkreisstimmen darüber, welche Abgeordneten direkt gewählt sind.
Weitere Informationen zur Landtagswahl 2026 erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landtages Rheinland-Pfalz.


