Bundestagswahlen 2025
Bundestagswahl 2025
Öffentliche Bekanntmachung über das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2025
Das Ergebnis der Bundestagswahl 2025 kann unter folgendem Link aufgerufen werden:
Ergebnisse BundestagswahL 2025
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Landeswahlleiters RLP.
Wahlaufruf der Landrätin

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, dem 23. Februar 2025, wird im Rahmen einer vorgezogenen Neuwahl ein neuer Bundestag gewählt.
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag hätte regulär im September stattfinden sollen; sie wurde jedoch nach dem Bruch der Ampelkoalition, der gescheiterten Vertrauensfrage und der Auflösung des Bundestages durch den Bundespräsidenten in den Februar vorgezogen.
Die aktuell geführten Diskussionen verdeutlichten, dass Deutschland vor großen Herausforderungen steht: Innere Sicherheit, medizinische Versorgung, Klimawandel und Energiewende, Zuwanderung und Migration, Sicherung von Frieden und Wohlstand sind nur einige der zu bewältigenden Herausforderungen.
Bei der anstehenden Wahl haben jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen. Die Erststimme wird an einen Direktkandidaten im Wahlkreis vergeben. Mit der Zweitstimme wählen Sie eine der 14 zugelassenen Landeslisten. Die Zweitstimme entscheidet letztlich über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag.
Neben der Bundestagswahl steht in unserem Landkreis am 23. Februar noch eine weitere Frage zur Abstimmung. Nachdem nämlich der Träger des Klinikums Mittelmosel in Zell die Schließung des Krankenhauses zur Jahresmitte 2025 angekündigt hatte, wurde ein Bürgerbegehren zu dieser Thematik initiiert. Die von den Initiatoren formulierte Frage wird nun im Rahmen eines Bürgerentscheids allen Stimmberechtigten des Landkreises zur Abstimmung vorgelegt.
Informationen zum Bürgerentscheid erhalten Sie hier.
Unter anderem finden Sie dort den genauen Wortlaut der Abstimmungsfrage, die von den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und vom Kreistag vertretenen Auffassungen zum Bürgerentscheid sowie eine Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten der mit dem Bürgerbegehren verfolgten Maßnahmen, zu der wir gesetzlich verpflichtet sind.
Sie können also am 23. Februar gleich zweifach von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen.
Unsere Demokratie lebt vom Mitmachen. Daher meine herzliche Bitte: Gehen Sie am 23. Februar zur Wahl und nutzen Sie Ihre Chance, über die zukünftige Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland mitzubestimmen und am Bürgerentscheid teilzunehmen. Denn jede einzelne Stimme zählt, auch Ihre!
Ihre
Anke Beilstein
Landrätin
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 5 Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 2 der Bundeswahlordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass eine öffentliche Sitzung des nach § 4 Absatz 2 der Bundeswahlordnung gebildeten Kreiswahlausschusses für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am
Freitag, 28.02.2025, 14:00 Uhr
im großen Sitzungssaal E.01 der Kreisverwaltung
Ludwigstraße 3 - 5, 55469 Simmern
stattfindet.
Tagesordnung:
- Ermittlung des Wahlergebnisses des Wahlkreises 199 Mosel/Rhein-Hunsrück und Feststellung der Zahl der Wahlberechtigten, der Zahl der Wähler*innen, der Zahlen der gültigen und ungültigen Erststimmen, der Zahlen der gültigen und ungültigen Zweitstimmen, der Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen, der Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen gem. § 76 Absatz 2 Bundeswahlordnung.
- Mitteilungen
Simmern, 17.02.2025
Kreisverwaltung
Rhein-Hunsrück-Kreis
gez. Volker Boch
Landrat und Kreiswahlleiter
Allgemeines
Am 23. Februar 2025 fand die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Im Rahmen der Bundestagswahl entschieden die Wählerinnen und Wähler im Landkreis Cochem-Zell mit ihren Stimmen über die Zusammensetzung des nächsten Deutschen Bundestages.
Insgesamt besteht der Bundestag aus 630 Abgeordneten. Anders als bei früheren Wahlen gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr.
Die Bundestagswahl erfolgt nach einem personalisierten Verhältniswahlrecht. Das heißt, die Kombination aus Direktkandidaten und Parteienwahllisten sichert sowohl die regionale als auch die proportionale Vertretung der Parteien.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat aus Ihrem Wahlkreis gewählt. Mit der Zweitstimme entscheiden Sie über die Landesliste einer Partei und damit die prozentuale Sitzverteilung im Bundestag.



