Asylverfahren

  • Leistungsbeschreibung

    Personen die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes wird der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts gewährt.


     

     

  • Rechtsgrundlage

    Asylgesetz (AsylG)
    Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)


     

     


An wen muss ich mich wenden?

Diese Aufgabe wurde im Landkreis Cochem-Zell den Verbandsgemeinden übertragen

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Zuständige Mitarbeitende