K 48 / K 49 – Fahrbahnerneuerungsarbeiten bei Blankenrath


Am 30. März 2026 starten die Arbeiten zur Erneuerung der Fahrbahnen bei Blankenrath im Verlauf der K 48 und K 49 auf einer Gesamtlänge von rd. 2.270 m.


Die Arbeiten insgesamt können aus bautechnischen Gründen und aus Gründen der Arbeitssicherheit nur unter Vollsperrung erledigt werden.

Der Verkehr wird in dieser Zeit über die B 421 und L 202 umgeleitet; die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert.

Die Rettungsdienste können im Einsatzfall den jeweiligen Streckenabschnitt passieren.


Aktuelle Informationen zur Verkehrsführung können auch dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de entnommen werden.


Die Verkehrsführung und der vorgesehene Baubeginn wurden im Zuge einer Verkehrskoordinierung im Vorfeld festgelegt. Bei der entsprechenden Abstimmung waren u.a. Polizei, Feuerwehr, Integrierte Leitstelle Koblenz, ÖPNV-Vertreter sowie Vertreter der Kreisverwaltung Cochem-Zell, der Verbandsgemeinde Zell und der Ortsgemeinde Blankenrath beteiligt.

Die vorhandenen Deckschichten der K 48 und K 49 bei Blankenrath befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Auf dem gesamten Streckenabschnitt zeigen sich zahlreiche Netz-, Quer- und Längsrisse. Ziel der Maßnahme ist insbesondere die Vermeidung weiterer Schäden an der vorhandenen Straßensubstanz.


Die Sanierung der K 48/K 49 erfolgt in vier Bauabschnitten wie folgt:

1. Bauabschnitt:
Sperrung der K 49 von der Kreuzung Hesweilerstraße/An der Kirche bis etwa Ortsausgang.
Der Kindergartenbus nutzt die Anfahrt zur Kindertagesstätte über die K 48 von der B 421 kommend.

2. Bauabschnitt:
Sperrung der K 48 von der Kreuzung L 202 bis zur halben Parkplatzeinfahrt zur Kindertagesstätte.
Der Kindergartenbus nutzt auch in diesem Bauabschnitt die Anfahrt zur Kindertagesstätte über die K 48 von der B 421 kommend.

3. Bauabschnitt:
Sperrung der halben Parkplatzeinfahrt zur Kindertagesstätte bis halbe Einfahrtsbreite zum Industriegebiet.
Der Kindergartenbus nutzt die Anfahrt zur Kindertagesstätte über die bereits fertiggestellte K 49 und K 48.

4. Bauabschnitt:
Sperrung ab der restlichen halben Einfahrtsbreite zum Industriegebiet bis hin zur B 421.
Der Kindergartenbus nutzt auch in diesem Bauabschnitt die Anfahrt zur Kindertagesstätte über die bereits fertiggestellte K49 und K 48.

Durch diese vier Bauabschnitte ist die Zufahrt zum Industriegebiet sowie die Erreichbarkeit der Kindertagesstätte jederzeit gewährleistet.
Auch der Anliegerverkehr wird, bis auf kurzfristige bautechnische Erfordernisse, stets aufrechterhalten. Die Zufahrt zu den im Baubereich liegenden Grundstücken wird - soweit wie möglich - gewährleistet.


Für die anstehenden Fräsarbeiten sowie für die Herstellung der Asphaltschichten wird das Baufeld für den Anliegerverkehr voll gesperrt. Ein Anfahren zu den anliegenden Grundstücken wird in diesem Zeitraum nicht möglich sein. Es wird jedoch stets versucht, diese Einschränkungen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Vor Beginn der Fräs- und Asphaltarbeiten werden die betroffenen Anlieger über die Dauer und den Ablauf der anstehenden Arbeiten informiert.


Die Müllbehälter der Anlieger im Baubereich sowie der aufgrund der Baumaßnahme für die Entsorgungsdienste nicht anfahrbaren Straßen werden durch das Bauunternehmen an einer für das Entsorgungsunternehmen erreichbaren Stelle transportiert. Nach Entleerung der Abfallbehälter werden diese durch das Unternehmen wieder zu ihren Eigentümern zurückgestellt.


Mit Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme wird – unter Berücksichtigung der Witterungseinflüsse – bis spätestens Ende Juni 2026 gerechnet.

Die Baumaßnahme übernimmt nach Abschluss einer öffentlichen Ausschreibung die Firma Juchem Asphaltbau aus Niederwörresbach.

Die Auftragssumme beläuft sich auf rd. 400.00 Euro; die Kosten werden vom Landkreis Cochem-Zell getragen.


Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis für die notwendigen Arbeiten, auch wenn diese mit Einschränkungen im Verkehrsablauf verbunden sind.