Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Aufhebung Aufstallungsanordnung aufgrund hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest) vom 17.11.2025


Mit Ablauf des 19.12.2025 wird die Aufstallungsanordnung für Geflügelbestände mit mehr als 50 Tieren aufgehoben. Die betroffenen Betriebe werden zusätzlich separat per Post informiert.


Der letzte positive Nachweis der aviären Influenza bei einem Wildvogel im Landkreis Cochem-Zell wurde am 31.10.2025 nachgewiesen. Nach der Risikoeinschätzung des Landkreises kann daher die Aufhebung der Maßnahmen vertreten werden.


Geflügelhalterinnen und -halter werden aber weiterhin gebeten, direkte und indirekte Kontakte zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln strikt zu vermeiden. Das Tragen von Stallkleidung und sorgfältige Hygienemaßnahmen seien ebenso unerlässlich wie die Einschränkung unnötiger Kontakte durch Personen oder Tiere.

Für fachliche Fragen zum aktuellen Seuchengeschehen steht das Referat „Verbraucherschutz, Veterinär“ der Kreisverwaltung Cochem-Zell gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Fachbereich „Verbraucherschutz, Veterinär, Agrar“

Dr. Stefan Schwickert

Tel.: 02671/61-171

E-Mail: veterinaeramt@cochem-zell.de