Anschlusspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung
Damit Abfälle zuverlässig, sicher und umweltgerecht entsorgt werden können, gilt im gesamten Landkreis Cochem-Zell die Pflicht zum Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung. Diese Regelung sorgt dafür, dass alle Bürgerinnen und Bürger – egal ob privat oder gewerblich – gleichermaßen an einem funktionierenden Entsorgungssystem teilnehmen.
Wer muss angeschlossen sein?
- Alle bewohnten Grundstücke: Dazu gehören nicht nur dauerhaft genutzte Wohnungen und Häuser, sondern auch Ferienhäuser und Ferienwohnungen.
- Gewerbebetriebe: Auch Unternehmen sind verpflichtet, mindestens ein Restabfallgefäß bereitzuhalten. Je nach Größe und Abfallmenge können auch mehrere oder größere Tonnen notwendig sein.
- Wochenend- und Saisonhäuser: Auch zeitweise genutzte Immobilien fallen unter die Anschlusspflicht.
Warum ist das wichtig?
Die gemeinsame Abfallentsorgung schützt unsere Umwelt, verhindert wilde Müllablagerungen und sorgt für eine faire Kostenverteilung. Gleichzeitig tragen wir alle dazu bei, dass wertvolle Rohstoffe durch Recycling zurück in den Kreislauf gelangen.
Welche Anschlussmöglichkeiten gibt es?
Der Anschluss erfolgt über die Restmülltonne mit einem Fassungsvermögen von 120 oder 240 Litern. In der Grundgebühr sind sechs Leerungen der Restmülltonne enthalten. Ebenfalls inbegriffen sind die Biotonne sowie die Papiertonne. Darüber hinaus umfasst die Grundgebühr weitere Leistungen wie die Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll pro Jahr, die Nutzung der Grüngutsammlungen und Sammelstellen sowie das Umweltmobil für gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten.
Wir helfen Ihnen weiter:
Wer noch nicht angeschlossen ist oder Fragen zur Anschlusspflicht hat, kann sich an die Kreiswerke Cochem-Zell wenden. Hier erhalten Sie Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Bestellung oder Änderung von Abfallgefäßen.
Kontaktdaten:
- Telefon: 02671/61953
- E-Mail: abfallwirtschaft@cochem-zell.de