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Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Weiteres Gespräch zum Neubau der Sporthalle am Martin-von-Cochem-Gymnasium


Mit Schreiben vom 30.06.2023 teilte der Minister des Innern und für Sport Michael Ebling dem Landkreis mit, dass das Bildungsministerium keinen ausreichenden schulischen Bedarf für den Neubau einer Zweifachhalle sieht und ein Bau deshalb nicht möglich ist. Daraufhin beauftragte der Kreistag in seiner Sitzung am 07.07.2023 die Verwaltung, innerhalb eines Monats Gespräche mit der Landesregierung zu führen, in denen besonders der schulische Aspekt beraten und geprüft werden sollte.


Seitens der Kreisverwaltung wurde der Bedarf des Gymnasiums, der Realschule plus und der Grundschule unter Einbeziehung der vorhandenen Sporthallen in der Jahnstraße und der Realschule plus erneut geprüft und eigene Berechnungen vorgenommen.

Die Prüfung sowie die Nutzungs- und Bedarfsberechnung wurden Frau Ministerin Dr. Stefanie Hubig in einem Schreiben vom 12.07.2023 umfangreich dargelegt. Weiterhin wurde um ein persönliches Gespräch zur Erörterung des schulischen Bedarfs gebeten.


Bei einem kürzlich stattgefundenen gemeinsamen Gespräch mit Frau Staatssekretärin Bettina Brück und ihrer zuständigen Referentin, Frau Weinberg, wurde der Kreisverwaltung die Gelegenheit geboten, vorliegende Argumente und Prüfungsergebnisse darzulegen.

Die Staatssekretärin erläuterte, dass „das Ministerium für Bildung den Bedarf für eine geplante neue Sporthalle am Martin-von-Cochem-Gymnasium einer erneuten Prüfung unterzogen hat und nunmehr unter der Berücksichtigung der abgängigen Übungseinheiten im Bestand bestätigt werden kann, dass der schulische Bedarf für die Errichtung von zwei Hallenteilen gegeben ist“.

Dadurch kann ein Ausnahmetatbestand für eine Zuweisung von Fördermitteln nach § 25 Abs. 2 Ziff. 3, 2.Alt. LFAG begründet werden.


Seitens der Kreisverwaltung wird ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn für den Bau einer Zweifachhalle angestrebt, damit unverzüglich mit der Ausschreibung des Abrisses, der in jedem Falle außerhalb der Tourismussaison stattfinden soll, begonnen werden kann.