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Wasserstrahl

Aufhebung der Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser


Mit Verfügung vom 12.10.2022 wurde die Allgemeinverfügung vom 08.08.2022 zur Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser aus dem Netz der Kreiswerke Cochem-Zell aufgehoben.


Daher ist seit dem 16.10.2022 wieder folgendes erlaubt:

  • Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen (Sträucher, Bäume, Blumenbeete und Zierpflanzen) im öffentlichen sowie im privaten Eigentum,
  • die Bewässerung von öffentlichen und privaten Sportstätten sowie Spiel- und Freizeitplätzen,
  • das Befüllen von Pools, ausgenommen Kinderplanschbecken mit einer maximalen Füllmenge von 300 Litern,
  • das Waschen von Fahrzeugen auf privaten und öffentlichen Grundstücken, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine ausdrücklich genehmigte Waschanlage,
  • das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen,
  • die Entnahme von Wasser für Übungszwecke der Feuerwehren.

Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 12.10.2022 wurde am 15.10.2022 in der Rhein-Zeitung öffentlich bekannt gemacht und kann hier eingesehen werden.


Grundsätzlich bitten wir jedoch alle Bürger:innen mit dem wichtigen Gut „Trinkwasser“ sorgsam und sparsam umzugehen und insbesondere nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche zu überdenken.