Aufhebung der Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser
Mit Verfügung vom 12.10.2022 wurde die Allgemeinverfügung vom 08.08.2022 zur Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser aus dem Netz der Kreiswerke Cochem-Zell aufgehoben.
Daher ist seit dem 16.10.2022 wieder folgendes erlaubt:
- Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen (Sträucher, Bäume, Blumenbeete und Zierpflanzen) im öffentlichen sowie im privaten Eigentum,
- die Bewässerung von öffentlichen und privaten Sportstätten sowie Spiel- und Freizeitplätzen,
- das Befüllen von Pools, ausgenommen Kinderplanschbecken mit einer maximalen Füllmenge von 300 Litern,
- das Waschen von Fahrzeugen auf privaten und öffentlichen Grundstücken, es sei denn, es handelt sich hierbei um eine ausdrücklich genehmigte Waschanlage,
- das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen,
- die Entnahme von Wasser für Übungszwecke der Feuerwehren.
Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 12.10.2022 wurde am 15.10.2022 in der Rhein-Zeitung öffentlich bekannt gemacht und kann hier eingesehen werden.
Grundsätzlich bitten wir jedoch alle Bürger:innen mit dem wichtigen Gut „Trinkwasser“ sorgsam und sparsam umzugehen und insbesondere nicht unbedingt notwendige Wasserverbräuche zu überdenken.