„go-digital“ - Förderung von Home-Office-ArbeitsplätzenKleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Konkret heißt das: Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom Bundeswirtschaftsministerium autorisiertes Beratungsunternehmen. Möglich ist das durch eine Erweiterung des „go-digital"-Programms des Bundeswirtschaftsministeriums.
Es können IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum Ziel haben, bei „go-digital" beantragt werden. Förderungsfähig sind unter anderem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.
Betriebe, die von der Förderung profitieren wollen, müssen zunächst über die Beraterlandkarte ein Beratungsunternehmen in ihrer Region suchen und ein kostenloses Erstgespräch führen. Besonders wichtig für kleine Unternehmen: Das Beratungsunternehmen übernimmt dann alle weiteren Schritte: von der Beantragung der Förderung bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
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Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |