Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"Eine erste Förderbekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde am 31. Juli 2020 veröffentlicht.
Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können ab Anfang August Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, Förderung von Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragen. Eine zweite Förderbekanntmachung zur Unterstützung von pandemiebedingter temporärer Auftrags- und Verbundausbildung wird zeitnah folgen.
Diese Förderbekanntmachungen setzen die Eckpunkte des Bundesprogramms um, die am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Das Bundesprogramm geht auf Ziffer 30 des Beschlusses des Koalitionsausschusses „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" vom 3. Juni 2020 zurück. Genaue Informationen zum Bundesprogramm " Ausbildungsplätze sichern" erhalten Sie hier. Förderungen werden für folgende Zeiträume möglich sein:
| Ansprechpartner Fachbereich 1 - Kreisentwicklung, Klimaschutz Downloads Antrag für die Soforthilfe des Bundes Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 IfSG
Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |