Die Bevölkerung wird aufgerufen, alle nicht erforderlichen Kontakte zu vermeiden. Alle nicht erforderlichen Reisen sollen vermieden werden, insbesondere Skitourismus soll unterbleiben.
Die am 28. Oktober 2020 beschlossnen Maßnahmen sollen bis zum 20. Dezember 2020 verlängert werden.
- Gastronomie und Übernachtungsangebote für Touristen bleiben geschlossen.
- Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, Maskenpflicht künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Generell gilt (weiterhin) für Einrichtungen mit Verkaufsfläche von bis zu 800 m² eine Begrenzung von einer Person/ 10m² Verkaufsfläche. Ab dem 801. m² Verkaufsfläche gilt für die übersteigende Fläche eine Begrenzung von einer Person / 20m² Verkaufsfläche.
- Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen. Einkaufszentren und Geschäfte sollen Schlangen vor den Läden verhindern.
- Es gilt eine erweiterte Maskenpflicht:
- in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind,
- an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten; Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorrübergehend aufhalten. Die Festlegung der öffentlichen Orte und zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
- Erweiterte Maskenpflicht in Arbeits- und Betriebsstätten; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen gewahrt werden kann.
- Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch maximal 5 Personen zu beschränken– für die Weihnachtstage zwischen dem 23.12. und 01. Januar sollen Treffen im engsten Freundes- und Familienkreis möglich sein bis maximal 10 Personen (Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen).
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23.12.2020. bis 01.01.2021 geschlossen werden können.
- Die finanziellen Hilfen werden fortgeführt.
- Die häusliche Quarantäne soll künftig im Regelfall statt 14 Tage nur noch 10 Tage dauern. Kontaktpersonen, die selbst bereits durch Test bestätigt mit SARS-CoV-2 infiziert waren, sollen nicht erneut in Quarantäne.
Stand: 27.11.2020
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