Steuerliche EntlastungenDie Maßnahmen zielen vor allem auf die Sicherung der Liquidität bei Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. So wurde im März u.a. die Möglichkeit zur Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung angeboten und seitens der Unternehmen häufig genutzt. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Optionen, werden die Unterstützungsleistungen im Bereich des Steuerrechts fortlaufend bewertet und ergänzt. Nun wurde beispielsweise die steuerliche Anerkennung von Spenden zur Unterstützung Betroffener stark erleichtert. Steuerbegünstigte Organisationen können Spenden jetzt auch außerhalb ihrer satzungsmäßigen Zwecke für von der Corona-Krise Betroffene sammeln und einsetzen. Eine Übersicht über steuerliche Maßnahmen ist auf der Seite des Bundesfinanzministeriums in der jeweils aktuellen Fassung abrufbar:
| Ansprechpartner Fachbereich 1 - Kreisentwicklung, Klimaschutz Downloads Antrag für die Soforthilfe des Bundes Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 IfSG
Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |