Kurzarbeitergeld (KUG)Zur Internetseite gelangen Sie über folgenden Link: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.Die Seite wird bei Rechtsänderungen entsprechend aktualisiert. Das Wichtigste in Kürze
Änderungen seit dem 22. April 2020
Der Koalitionsausschuss einigte sich am 22. April 2020 auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die Erhöhungen sind abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.
Weitere Informationen erhalten sie hier. Änderungen seit dem 24. November 2020
Die Bundesregierung hat den zu Beginn der Pandemie eingeführten vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2021 verlängert. Was der Bezug und die Erhöhung bedingt, erfahren Sie hier. Wenn Sie sich telefonisch informieren möchten, können Sie die Hotline für Arbeitgeber anrufen: Tel: 0800/45555 20 | Ansprechpartner Fachbereich 1 - Kreisentwicklung, Klimaschutz Downloads Antrag für die Soforthilfe des Bundes Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 IfSG
Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |