Direktbeteiligung für KonsortialfinanzierungDas Wichtigste in Kürze
Was wird gefördert?
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung. Das erhöht Ihre Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten. Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen. Eine Kombination mit folgenden Förderangeboten ist ausgeschlossen:
Wer wird gefördert?
Alle Inforamtionen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Internetseite der KfW. | Ansprechpartner Fachbereich 1 - Kreisentwicklung, Klimaschutz Downloads Antrag für die Soforthilfe des Bundes Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 IfSG
Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |