Crowdfunding in CoronazeitenViele Unternehmen dieser Art haben erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Damit diese Betriebe auch nach der Krise existieren, gibt es neben der Inanspruchnahme der staatlichen Fördermittel eine Möglichkeit, auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen, Kunden für lokale Geschäfte zu werben oder Gutscheine zu verkaufen.
Eine erfolgreich verlaufende Crowdfunding – Kampagne kann verhindern, dass Kleinunternehmen wegen des Corona Kontaktverbotes das Geld ausgeht und eröffnet als alternative digitale Finanzierungsform die Möglichkeit, das eigene Produkt weiterhin zu verkaufen und neue Kunden hinzugewinnen zu können.
Informationen zum Thema Crowdfunding und der Corona- Hilfsaktion von Startnext, finden Sie unter: https://crowdfunding.rlp.de/de/startseite/
| Ansprechpartner Fachbereich 1 - Kreisentwicklung, Klimaschutz Downloads Antrag für die Soforthilfe des Bundes Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 IfSG
Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |