GebührenDie Abfallgebührensatzung des Landkreises Cochem-Zell finden Sie hier.Die Hausmüllgebühren im ÜberblickDie Abfallentsorgungsgebühren setzen sich zusammen aus der Grund- und der Entleerungsgebühr. Grundlage für die Gebührenerhebung ist die Anzahl, Art, Größe und die Dauer der Bereitstellung der Gefäße (Grundgebühr) sowie die Anzahl der Entleerungen (Leerungsgebühr). Die Grundgebühr beträgt ab dem 01.01.2021 für
und enthält die Kosten für 6 Leerungen. Besteht die Gebührenpflicht nicht während eines vollen Kalenderjahres, so beträgt die Grundgebühr 1/12 für jeden Kalendermonat, in dem das Restmüllgefäß bereitgestellt wird. Je zwei Monate wird eine Abfuhr zugrunde gelegt. Wird eine durch die Grundgebühr abgegoltene Leistung nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Leerungsgebühr
Die Anzahl der Leerungen wird elektronisch erfasst. Wie oft wurde meine Restmülltonne geleert?
Mit der Anwendung „Leerungen Online" können die Anschlussnehmer über das Bürgerportal des Landkreises Cochem-Zell die Anzahl der Leerungen ihrer Restmülltonne einsehen: www.cochem-zell-online.de/portal/entleerungen/ Der Anwender muss sich mit Objektnummer und Kassenzeichen in den passwortgeschützten Bereich einloggen. Diese Zugangsdaten können vom Eigentümer des Grundstückes aus dem vorliegenden Gebührenbescheid entnommen werden. Im Gebührenbescheid sind das Kassenzeichen (z. B.: KN99xxxxxNK) und die Objektnummer (z.B. M1xxx) angegeben. Neben den sechs Leerungen der Restmülltonne sind in den Gebühren folgende Leistungen enthalten:
Die Gebühr für den zum einmaligen Gebrauch bestimmten Windelsack (70 l, ausschließlich für Windeln und Inkontinenz-abfälle aus privaten Haushalten) mit der Aufschrift WINDELSACK Landkreis Cochem-Zell beträgt 2,50 Euro. Die Windelabfälle können nur über die Restabfall-Containern auf den Abfallannahmestellen Cochem-Sehl und Kaisersesch sowie auf den Bauschuttdeponien Blankenrath, Faid, Klotten, Lieg, Urschmitt und Zell entsorgt werden. Es werden nur fest zugebundene Windelsäcke angenommen. Die Windelsäcke müssen eigenhändig vom Anlieferer in den Restmüllcontainer gefüllt werden. Der Windelsack wird bei der Restmüllabfuhr nicht mitgenommen. Die Verkaufsstellen für Restabfall- und Windelsäcke finden Sie hier.
Restmüll
Holz Die Gebühren betragen:
Sofern eine Verwiegung nicht möglich ist, betragen die Gebühren:
Die Mindestgebühr bei der Selbstanlieferung beträgt 10 Euro. Bauschutt und Erdaushub Gebühren für Big-Bags und Container Die Gebührenübersicht finden Sie hier. | Ansprechpartner: Kreiswerke Cochem-Zell Ansprechpartner: E-Mail: abfallwirtschaft@cochem-zell.de |