Gebührenbescheide werden versendetDie Kreiswerke Cochem-Zell informieren, dass mit dem Versand der Gebührenbescheide für die Wasserversorgung und Abfallwirtschaft begonnen wurde. Dieser wird voraussichtlich bis Mitte März 2021 abgeschlossen sein. Der Bescheid enthält die Abrechnung des Jahres 2020 und die Vorauszahlungen für das Jahr 2021. Die Senkung der Umsatzsteuer von 7 % auf 5 % wird bei der Abrechnung der Wassergebühren für das komplette Jahr 2020 berücksichtigt. Die Forderungen bzw. Gutschriften aus der Abrechnung 2020 werden in der Regel bei der Fälligkeit zum 01. April 2021 angerechnet. Die Fälligkeiten der Vorausleistungen für 2021 werden auf den 1. April, 1. Juli und 1. Oktober festgesetzt. Bei Fragen zum Gebührenbescheid senden Sie uns bitte eine E-Mail an veranlagung@cochem-zell.de. Telefonische Anfragen richten Sie an die Behördennummer 115 (beste Anrufzeit von 12:00 bis 16:00 Uhr). | Ansprechpartner Kreiswerke Cochem-Zell E-Mail: Formulare |