Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltstitel
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet und losgelöst vom Aufenthaltszweck erteilt. Bei jeder Erteilung / Verlängerung MUSS der Nationalpass gültig sein. Andernfalls ist zuvor die Verlängerung des Passes bei der zuständigen Auslandsvertretung vorzunehmen. © fotohansel / www.fotolia.com | Ansprechpartner: Fachbereich: Recht, Mobilität, Sicherheit Michael Michels Peter Hoffmann Marc Wiedemann |