Personengruppen, die zuerst geimpft werden dürfen
Da der Impfstoff zunächst nur in begrenzten Mengen zur Verfügung steht, wurden nach der Corona-Impfverordnung des Bundes Gruppen priorisiert, die zuerst geimpft werden können. Aktuell können folgende Personengruppen einen Termin zur Corona-Impfung beantragen:
| Anschrift Gesundheitsamt E-Mail: gacorona@cochem-zell.de Corona-Hotline02671/61-400
Foreign LanguagesCurrent Information on the Coronavirus. Downloads Vereinsunterstützung in der Corona-Krise Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 IfSG Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |