Präsenzpflicht im Landkreis Cochem-Zell diese Woche aufgehobenDazu Landrat Manfred Schnur: „Am Freitagnachmittag hat der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Thomas Linnertz, Kontakt zu mir aufgenommen. Angesichts des Infektionsgeschehens im Landkreis sowie der hohen Sieben-Tage-Inzidenz haben wir gemeinsam entschieden, die Präsenzpflicht an den Grund- und Förderschulen im Landkreis für diese Woche aufzuheben. Ich bedauere natürlich diese Entscheidung und bitte nochmals alle, sich an die Hygienemaßnahmen zu halten, um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen."
Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, ergänzte: „Es ist wichtig für das Land, dass der Start des Wechselunterrichts in Einklang mit dem Infektionsgeschehen steht. Dabei hat der Gesundheitsschutz unserer Lehrkräfte, unserer Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien für uns oberste Priorität. Wir haben gemeinsam mit dem Landkreis Cochem-Zell entschieden, dass die Präsenzpflicht an Grund- und Förderschulen in dieser Woche aufgehoben wird. Das ermöglicht es, dass Eltern, die beispielsweise Risiko-Patienten in der Familie haben, ihre Kinder weiterhin im Fernunterricht behalten können."
Die Schulaufsicht informierte die Grund- und Förderschulen im Landkreis über diese Entscheidung. | Anschrift Gesundheitsamt Corona-Hotline02671/61-400
Foreign LanguagesCurrent Information on the Coronavirus. Downloads Vereinsunterstützung in der Corona-Krise Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 IfSG Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |