Kontaktnachverfolgungen im Landkreis Cochem-Zell sichergestelltDas Gesundheitsamt des Landkreises Cochem-Zell arbeitet seit Ausbruch der Coronapandemie im März an sieben Tagen in der Woche, teilweise in einem Zwei-Schicht-System. Um alle anfallenden Aufgaben bewältigen zu können, wurden zudem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Verwaltung zur Verstärkung im Gesundheitsamt eingesetzt.
Zudem sind wir sehr dankbar, dass wir personelle Unterstützung durch die Bundeswehr bekommen haben.
Derzeit können alle positiven Fälle, die an einem Tag eingehen, noch am selben Tag abgearbeitet werden. Auch die Rückverfolgung der Kontakte und die Anordnung der Quarantäne werden durch das Gesundheitsamt unmittelbar erledigt. Insbesondere die Kontaktnachverfolgung muss zeitnah abgearbeitet werden, um das weitere Infektionsgeschehen einzudämmen. Dies ist im Landkreis Cochem-Zell nach wie vor sichergestellt. | Anschrift Gesundheitsamt E-Mail: gacorona@cochem-zell.de Corona-Hotline02671/61-400
Foreign LanguagesCurrent Information on the Coronavirus. Downloads Vereinsunterstützung in der Corona-Krise Erstattung eines Verdienstausfalls nach § 56 IfSG Hinweis für den Fall, dass vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), §§ 30, 31, 42 IfSG, eine Quarantäne/Absonderung bzw. ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot angeordnet wurde. |