Bildung und TeilhabeMit dem Bildungspaket soll Kindern von Familien mit geringem Einkommen ermöglicht werden, an Angeboten aus den Bereichen Sport, Musik und Kultur teilzunehmen. Außerdem sollen sie bei Schulausflügen und beim gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kita dabei sein können. Das Paket umfasst auch die notwendige Lernförderung, wenn die Versetzung gefährdet ist sowie für schulpflichtige Kinder eine pauschale Leistung für Schulbedarf. Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für die Schülerbeförderung erstattet werden. Die Leistungen zum Schulbedarf können Leistungsberechtigte nach dem SGB II direkt bei Ihrem Ansprechpartner Leistung beantragen. Alle weiteren Leistungen werden von der Kreisverwaltung Cochem-Zell gewährt. Nähere Informationen finden Sie hier. | Ihr Kontakt zum Jobcenter Briederweg 14 Tel.: 02671/6033-0 E-Mail: jobcenter-cochem-zell.markt@jobcenter.ge.de jobcenter-cochem-zell.leistung@jobcenter-ge.de Impressum Trägerschaft Das Jobcenter Cochem-Zell ist eine gemeinsame öffentlich-rechtliche Einrichtung des Landkreises Cochem-Zell und der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen.
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