Schwangerschaft und GeburtSchwangere, die hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind, können Unterstützung durch das Jobcenter erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Vermögen (gegebenenfalls auch des Partners) sicherstellen können.
Mehrbedarf
Die Schwangere erhält ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf in Höhe von 17% ihres maßgebenden Regelbedarfs. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist durch eine ärztliche Bescheinigung oder den Mutterpass nachzuweisen.
Einmalige BeihilfenAb dem 4. Schwangerschaftsmonat erhalten Schwangere pauschale Leistungen für Bekleidung. Ab dem 6. Schwangerschaftsmonat werden pauschaliert Leistungen für die Babyerstausstattung (Bekleidung, Pflegeartikel und zusätzlicher Einrichtungsbedarf – z.B. Kinderbett) erbracht. Die Leistungen werden auf Antrag und bei Nachweis der Schwangerschaft bzw. der Geburt ausgezahlt. Auch nach der Geburt können die pauschalen Leistungen für die Bekleidung, den Pflegeartikelbedarf des Babys und zusätzliche Einrichtungsgegenstände (z.B. Kinderbett) beantragt und gezahlt werden. Wir gehen davon aus, dass gekaufte Babykleidung und Einrichtungsgegenstände längerfristig aufbewahrt werden und zur Ausstattung eventuell noch folgende Geschwisterkinder verwendet werden. Daher wird bei Folgegeburten in der Regel ein verminderter Betrag gezahlt.
Die einmaligen Beihilfen können auch Schwangere erhalten, die nicht im laufenden Leistungsbezug nach dem SGB II stehen, wenn sie den Bedarf für Schwangerenbekleidung und Babyerstausstattung nicht selbst decken können.
Wohnung/UnterkunftAufgrund des Familienzuwachses kann ein Wohnungswechsel notwendig werden. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, setzen Sie sich vor Abschluss eines neuen Mietvertrages unbedingt mit Ihrem Leistungsberater beim Jobcenter Cochem-Zell in Verbindung!
Einzelheiten erfragen Sie bitte direkt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters.
Vorrangige LeistungenVorrangige Lesitungen sind vor bzw. neben den Leistungen nach dem SGB II in Anspruch zu nehmen:
Ein Merkblatt zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt können Sie hier herunterladen.
| Ihr Kontakt zum Jobcenter Briederweg 14 Tel.: 02671/6033-0 E-Mail: jobcenter-cochem-zell.markt@jobcenter.ge.de jobcenter-cochem-zell.leistung@jobcenter-ge.de Impressum Trägerschaft Das Jobcenter Cochem-Zell ist eine gemeinsame öffentlich-rechtliche Einrichtung des Landkreises Cochem-Zell und der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen.
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