Wiederaufbauhilfe - Antragstellung der Gewährung staatlicher Finanzhilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund des Starkregens und des Hochwassers am 14. und 15. Juli 2021In der unten aufgeführten Presseerklärung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz finden Sie alle notwendigen Informationen zu den verschiedenen Formen der Aufbauhilfen. Weiterhin sind der Antrag auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen für geschädigte Flächen sowie ein Merkblatt und eine Anlage zu diesem Antrag unten abrufbar. Zudem haben wir Ihnen einen "Fragen und Antworten - Katalog" des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit häufig gestellten Fragen zu Finanzhilfen für geschädigte Flächen hochgeladen. Anträge können ab Montag, 27.09.2021 in Papierform gestellt werden.
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