⇑ / Gewässernahe AnlagenLeistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Unter den Begriff Anlagen fallen nach dem Wasserrecht beispielsweise Brücken, Gebäude, Leitungen, Zäune, Mauern, Ufersicherungen oder auch Kompostplätze. Werden solche Anlagen im 10 m-Bereich der Uferlinie von Gewässern, hierzu zählen Bäche, Straßenseitengräben, Weiher, Teiche, Kanäle etc., errichtet, planmäßig beseitigt (Abriss) oder wesentlich verändert, so muss der Maßnahmenträger dieses Vorhaben rechtzeitig vor der Maßnahme durch die untere Wasserbehörde wasserrechtlich genehmigen lassen (vgl. § 31 LWG i.V.m § 36 WHG). Bei Gebäuden (z. B. Einfamilienhaus), welche einer baurechtlichen Genehmigung bedürfen, entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde über die Baugenehmigung (vgl. § 31 Abs. 4 S. 2 LWG). Eine Genehmigung von Anlagen erfolgt nur dann nicht, wenn von dem Vorhaben eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit oder erhebliche Nachteile, Gefahren, Belästigungen für andere Grundstücke und Anlagen zu erwarten sind, die durch Bedingungen und Auflagen weder verhütet noch ausgeglichen werden können. Anlagen am und im Gewässer dürfen die ökologischen Funktionen der Gewässer nicht beeinträchtigen und ihren natürlichen oder naturähnlichen Zustand nicht verschlechtern. Erforderliche Unterlagen:
Kosten: Die Kosten für die Erteilung der Genehmigung einer Anlage richten sich nach dem LVO
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Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
§ 31 Landeswassergesetz (LWG) § 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Zuständige MitarbeiterFrau Anette DaubnerTel.: 02671 61-404 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: anette.daubner@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.04Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Baubezirke: VG Kaisersesch, Ortschaften Alflen, Auderath, Büchel und Stadt Ulmen ![]() Herr Hans-Peter FärberTel.: 02671 61-421 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: hans-peter.faerber@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.03Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Baubezirke: VG Zell, VG Ulmen (ohne die Ortschaften Alflen, Auderath, Büchel, Ulmen) ![]() Frau Kathrin KleinertTel.: 02671 61-413 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: kathrin.kleinert@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.13Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionNaturschutz und Landschaftspflege, Zuständigkeit für Bereich: VG Cochem und VG Ulmen Untere Wasserbehörde, Zuständigkeit für kompletten Landkreis Zuständigkeit für Baubezirke VG Cochem,, VG Ulmen ![]() Herr Christian KnappsteinTel.: 02671 61-403 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: christian.knappstein@cochem-zell.de Webseite: http://www.coc.de BesucheradresseRoom Nr.: 4.03Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Baubezirke: VG Cochem, Stadt Cochem ![]() Frau Anja WeyTel.: 02671 61-411 Fax: 02671 61-5411 E-Mail: anja.wey@cochem-zell.de Webseite: http://www.cochem-zell.de PostadresseRoom Nr.: 4.11Endertplatz 2 56812 Cochem ![]() FunktionZuständig für Bau- und Umweltverwaltung, Bauaufsicht Erreichbarkeit montags und mittwochs von 8-16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8-12:30 Uhr ![]() |