Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG
Vollzug des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes sowie der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe in 56859 Alf, Bad Bertricher Straße 6-9, Gemarkung Alf, Flur 1, Flurstücke 275/7 und 2018/2, Az. BIM-Z 1392/2021, Absage des Erörterungstermins)
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. den §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BlmSchV), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, folgendes bekannt:
Der für Mittwoch, den 09.11.2022, um 14:00 Uhr, in der Aula der Berufsbildenden Schule Cochem, Ravenéstraße 19 in Cochem, vorgesehene Erörterungstermin zu dem Vorhaben der Fa. Huhtamaki Foodservice Germany Operations GmbH & Co. KG, (Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Papier, Karton und Pappe in 56859 Alf, Bad Bertricher Straße 6-9, Gemarkung Alf, Flur 1, Flurstücke 275/7 und 2018/2, Az. BIM-Z 1392/2021), findet nicht statt.
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat das ihr nach § 10 Abs. 6 BImSchG und § 12 Abs. 1 S. 2 der 9. BImSchV eingeräumte Ermessen zur Entscheidung über die Durchführung des Erörterungstermins pflichtgemäß ausgeübt. Nach erfolgter Prüfung der Sach- und Rechtslage bedarf es keiner Erörterung, da ein öffentlicher Klärungs- und Erörterungsbedarf der erhobenen Einwendungen bezüglich des konkreten Vorhabens im Einvernehmen mit den die Einwendungen erhebenden Personen nicht gegeben ist (vgl. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 der 9. BImSchV). Einer Durchführung der Erörterung bedarf es daher nicht.
Cochem, den 21.10.2022
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Untere Immissionsschutzbehörde
Endertplatz 2, 56812 Cochem
In Vertretung
gez.
Barbara Schatz-Fischer
Leitende Kreisverwaltungsdirektorin