Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswerke Cochem-Zell
Allgemeinverfügung vom 08.08.2022 zur Einschränkung des Gebrauchs von Trinkwasser aus dem Netz der Kreiswerke Cochem-Zell – Eigenbetrieb Wasserversorgung
1. Die am 08.08.2022 erlassene Allgemeinverfügung wird hiermit aufgehoben.
2. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) am Tag auf die öffentliche Bekanntmachung in der Rheinzeitung folgenden Tag als bekanntgegeben.
Kreiswerke Cochem-Zell
-Eigenbetrieb Wasserversorgung-
Karl-Josef Fischer
Werkleiter