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Hand hält ein Paragrafenzeichen

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemarkung Zettingen


Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und der Auslegung des Antrages und der Unterlagen nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).


Die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständige Genehmigungsbehörde nach der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzrechtes (BImSchZuVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) macht gemäß § 10 Abs. 3 und Abs. 4 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 und 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) sowie § 19 UVPG und § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung folgendes öffentlich bekannt:

Die wpd Windpark Zettingen GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen, hat bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell gemäß §§ 4, 10 BImSchG, §§ 1 und 2 sowie Ziffer 1.6.2 Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) die erstmalige Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von einer Windenergieanlagen des Vestas V117-3.3/3.45 MW mit einem Rotordurchmesser von 117 m, einer Nabenhöhe von116,5 m, einer Gesamthöhe von 175 m und einer Nennleistung von 3,45 MW in der Gemarkung Zettingen beantragt.

Beantragt wird die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlagen. Teilgenehmigungen oder Zulassungen des vorzeitigen Beginns wurden nicht beantragt.

Der Parkstandort befindet sich in der Gemeinde Zettingen innerhalb der Verbandsgemeinde Kaisersesch im Landkreis Cochem-Zell in Rheinland-Pfalz. Umgeben wird die Projektfläche im Norden von den Ortschaften Hambuch und Zettingen sowie im Osten von der Ortschaft Dünfus. Südlich der geplanten Anlage liegen die Ortschaften Wirfus und Illerich. Das Vorhaben befindet sich in einem bereits durch Windkraft geprägten Raum, weshalb die vorliegend geplante Windenergieanlage eine Erweiterung zu den Bestandsanlagen darstellt. Die überplante Fläche liegt in einem landwirtschaftlich gestalteten Gebiet. Die katastermäßige Bezeichnung der vorgesehenen Baugrundstücke ist Flur 6 Flurstück 51 in der Gemarkung Zettingen.

Die Anlagen sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.

Hierfür ist gemäß §§ 4 Abs. 1 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Abs. 3 BImSchG in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt worden.

Auch aufgrund der sich überschneidenden Einwirkbereiche der geplanten mit den bereits vorhandenen Windenergieanlagen ist gemäß §§ 4 Abs. 1 und 10 BImSchG in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Weiterhin wurde von der Genehmigungsbehörde für das Vorhaben festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVPG als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens (§ 1 Abs. 2 der 9. BImSchV) bedarf. Auch aufgrund der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c der 4. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. In diesem Rahmen wird auch eine Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach §§ 18, 19 UVPG durchgeführt.

Der vorgelegte Umweltverträglichkeitsbericht ist Bestandteil der eingereichten Antragsunterlagen.

Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen zum Verwaltungsverfahren mit dem Aktenzeichen BIM-K 0896/2022 entnommen werden, die zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.


Darüber hinaus sind in der Bekanntmachung auch die entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, zu bezeichnen. Hierzu gehören neben dem UVP-Bericht insbesondere:

Antragsunterlagen:

  1. Antrag

2. Verzeichnis der Unterlagen

3. Anlage 2 - Anlagen- und Betriebsbeschreibung

4. Kurzbeschreibung

5. Schematische Darstellung

6. Anlagedaten

Technische Daten der Herstellerfirma

Fernüberwachung und Wartung

7. Gehandhabte Stoffe

8. Kartenmaterial

9. Sicherheitsdatenblätter

10. Angaben zu Abluft/Lärm

Schall- und Schattengutachten

Herstellerdokumente

11. Angaben zu Stoffen mit Gefahrenpotenzial

12. Abfälle

13. Angaben zum Abwasser 

14. Angaben zum Arbeitsschutz

Herstellerdokumente zum Arbeitsschutz

15. Angaben zum Brandschutz

Formulare zum Brandschutz

Herstellerdokumente zum Brandschutz

16. Natur, Landschaft, Umweltverträglichkeit

Umweltverträglichkeit

17. Bauantragsunterlagen

Bauantragsformular

Koordinaten

Lageplan

Bauzeichnungen

Baubeschreibung

Standsicherheitsnachweis (Typenprüfung)

Gutachten zur Standorteignung

Wegebau und Stellflächen

Anmerkung zu Pachtverträge, Nachweis Eigentumsverhältnisse

Abstandsflächenberechnung

Rückbauverpflichtung

Anmerkung zu Kosten

Anmerkung zum Baugrundgutachten

18. Sonstiges

Kennzeichnung von Luftfahrthindernisse

Antrag BNK

Luftfahrtrechtliche Prüfung von Hindernissen

19. Angaben zu Eiswurf und Blitzschutz


Zusätzlich werden die bereits eingegangen Stellungnahmen folgender Behörde/Stellen zu dem Vorhaben öffentlich ausgelegt:

  • Westnetz GmbH vom 10.08.2022
  • Forstamt vom 17.08.2022
  • Ericsson Service GmbH vom 23.08.2022
  • Deutscher Wetterdienst vom 02.09.2022
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie vom 06.09.2022
  • Landwirtschaftskammer vom 09.09.2022
  • Deutsche Telekom Technik GmbH vom 09.09.2022
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege vom 15.09.2022
  • Brandschutz vom 16.09.2022
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft vom 19.19.2022
  • Untere Denkmalschutzbehörde vom 22.09.2022
  • Untere Landesplanungsbehörde vom 04.10.2022
  • Landesbetrieb Mobilität, Referat Luftverkehr Hahn vom 05.10.2022
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 06.10.2022
  • Landesamt für Geologie und Bergbau vom 06.10.2022
  • Untere Wasserbehörde vom 13.10.2022
  • Untere Naturschutzbehörde vom 28.10.2022
  • Bundesnetzagentur vom 01.11.2022
  • Telefonica Germany GmbH vom 09.11.2022
  • Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz vom 22.11.2022
  • Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde vom 06.12.2022
  • Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch vom 28.12.2022
  • Ortsgemeinde Zettingen vom 28.12.2022

Die vorgenannten Unterlagen einschließlich des Umweltverträglichkeitsberichts liegen gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und § 10 der 9. BImSchV und die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 18 UVPG in Verbindung mit § 73 des VwVfG in der Zeit vom

01.02.2023 bis 28.02.2023

bei der nachfolgenden Stellen aus und können dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

Kreisverwaltung Cochem-Zell,

Endertplatz 2, 56812 Cochem, Bürgerbüro im 1. OG,

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag - Freitag:       08:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag:               14:00 bis 16:30 Uhr


Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D – 01 im Erdgeschoss

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag:          08:00 bis 12:30 Uhr
                       14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:        08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch:        08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag:    08:00 bis 12:00 Uhr und
                       14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:           08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Wir weisen darauf hin, dass für die Einsichtnahme in die Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Der Termin kann telefonisch (Telefonnummer: 02653 9996 301), schriftlich oder elektronisch (Mail-Adresse: rainer.weiler@vg.kaisersesch.de) vereinbart werden.

Darüber hinaus werden die o. g. zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen sowie dieser Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter https://www.cochem-zell.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/ während der o. g. Auslegungsfrist veröffentlicht.

Zusätzlich sind dieser Bekanntmachungstext, der UVP-Bericht sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen im Internet im zentralen UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/rp bekannt gemacht.

Die betroffene Öffentlichkeit kann sich bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also vom 01.02.2023 bis zum 28.03.2023, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell in Cochem als zuständige Genehmigungsbehörde sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Einwendungen erheben. Das Datum des Eingangs ist maßgebend. Dies gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG. Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine Äußerung zur Niederschrift nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann.

Im Falle der elektronischen Äußerung ist das elektronische Dokument an folgende Adresse zu übermitteln: bauamt@cochem-zell.de oder rainer.weiler@vg.kaisersesch.de.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekannt gegeben. Auf Verlangen der Einwenderin/des Einwenders können dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 Satz 3 der 9. BImSchV).

 

Mit Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG).

 

Gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Der Erörterungstermin, soweit dieser für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Kreisverwaltung Cochem-Zell auf Mittwoch, den 03.05.2023, 14 Uhr in der Aula der Berufsbildenden Schule Cochem, Ravenéstraße 19 in Cochem festgesetzt. Zu dem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Kreisverwaltung Cochem-Zell im Rahmen ihres Ermessens, ob der Termin stattfindet. Sollte der Erörterungstermin entfallen oder verschoben werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV ist der Erörterungstermin öffentlich. Es ist jedoch eine Anmeldung zu dem Erörterungstermin bis zum 12.04.2023 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell (z. B. per Mail: bauamt@cochem-zell.de) erforderlich. Personen, die Einwendungen erhoben haben, müssen sich nicht anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt wird und grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben bzw. zurückgezogen worden sind oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen oder nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung in der Rhein-Zeitung und außerdem im Internet ersetzt werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG).

 

Für weitere Informationen oder bei Fragen können sich Bürgerinnen/Bürger an die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständige Genehmigungsbehörde (z. B. per Mail: bauamt@cochem-zell.de) wenden.

 

 

Cochem, den 09.01.2023

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Immissionsschutzbehörde

Endertplatz 2, 56812 Cochem

In Vertretung

Gez.

Susanne Bartscher.