Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Kail
Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und der Auslegung des Antrages und der Unterlagen nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständige Genehmigungsbehörde nach der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzrechtes (BImSchZuVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) macht gemäß § 10 Abs. 3 und Abs. 4 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 und 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) sowie § 19 UVPG und § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) jeweils in der derzeit geltenden Fassung folgendes öffentlich bekannt:
Die Firma RWE Wind Onshore Deutschland GmbH, Lister Staße 10, 30163 Hannover, hat bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell gemäß §§ 4, 10 BImSchG, §§ 1 und 2 sowie Ziffer 1.6.2 Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) die erstmalige Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von einer Windenergieanlagen des Typs Nordex N149 und einer des Typs Nordex N131 in der Gemarkung Kail beantragt. Die Anlage des Typs N149 hat einen Rotordurchmesser von 149 m, eine Nabenhöhe von 164 m und eine Gesamthöhe von 238,5 m sowie eine Nennleistung von 4,5 MW. Die Anlage des Typs N131 hat einen Rotordurchmesser von 131 m, eine Nabenhöhe von 134 m und eine Gesamthöhe vom 199,5 m sowie eine Nennleistung von 3,9 MW.
Ebenfalls wurde nach erfolgter Verschiebung des Anlagenstandorts eine weitere erstmalige Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von einer Windenergieanlagen des Typs Nordex N149 in der Gemarkung Kail beantragt. Auch diese Anlage des Typs N149 hat einen Rotordurchmesser von 149 m, eine Nabenhöhe von 164 m und eine Gesamthöhe von 238,5 m sowie eine Nennleistung von 4,5 MW.
Beantragt wird die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlagen. Teilgenehmigungen oder Zulassungen des vorzeitigen Beginns wurden nicht beantragt.
Der Parkstandort liegt nord-östlich der Gemeinde Kail, östlich der Gemeinde Wirfus und süd-westlich der Gemeinde Binningen. Die geplanten Standorte der WEA 1 und 3 liegen im Offenland (Acker- bzw. Grünland), die WEA 2 wurde in einem Douglasienbestand platziert, der durch Sturm und/oder Kalamitäten weitgehend dezimiert wurde. Die katastermäßige Bezeichnung der vorgesehenen Baugrundstücke ist Flur 1 Flurstücke 39/5 und 44/3, Flur 10 Flurstück 14 und Flur 10 Flurstück 15 in der Gemarkung Kail.
Die Anlagen sollen voraussichtlich im März 2024 in Betrieb genommen werden.
Hierfür ist gemäß §§ 4 Abs. 1 und 10 BImSchG in Verbindung mit § 19 Abs. 3 BImSchG in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt worden.
Auch aufgrund der sich überschneidenden Einwirkbereiche der geplanten mit den bereits vorhandenen Windenergieanlagen ist gemäß §§ 4 Abs. 1 und 10 BImSchG in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Weiterhin wurde von der Genehmigungsbehörde für das Vorhaben festgestellt, dass es einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVPG als unselbstständiger Teil des Genehmigungsverfahrens (§ 1 Abs. 2 der 9. BImSchV) bedarf. Auch aufgrund der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c der 4. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG durchzuführen. In diesem Rahmen wird auch eine Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach §§ 18, 19 UVPG durchgeführt.
Der vorgelegte Umweltverträglichkeitsbericht ist Bestandteil der eingereichten Antragsunterlagen.
Näheres über Art und Umfang des beantragten Vorhabens kann den Antrags- und Planunterlagen zum Verwaltungsverfahren mit dem Aktenzeichen BIM-K 0841/2019 entnommen werden, die zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Darüber hinaus sind in der Bekanntmachung auch die entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, zu bezeichnen. Hierzu gehören neben dem UVP-Bericht insbesondere:
Antragsunterlagen:
Übersicht der Standort-und Anlagendaten
- Allgemeine Angaben
Beiblatt des Antragstellers zu Formular 1.1 und 1.2
Anlage zum Formular 1.2: Verpflichtungserklärung
Formular Mitteilungen zur Betriebsorganisation nach § 52bBImSchG
Antrag auf Rodung, befristete Waldumwandlung und forstrechtliche Kompensation mit Rodungsbilanz
2. Verzeichnis der Anlagen
3. Anlagedaten
Technische Beschreibung N131, 134m NH, 3,9 MW
Fundament N131, 134m NH, 3,9 MW
Übersichtszeichnung N131, 134m NH, 3,9 MW
Technische Beschreibung N149, 164m NH, 4,5 MW
Fundament N149, 164m NH, 4,5 MW
Übersichtszeichnung N149, 164m NH, 4,5 MW
Technische Beschreibung Befahranlage
Herstellerinformation Rotordrehzahl Nordex N149, 164m NH, 4,5 MW
4. Gehandhabte Stoffe/Energiebilanz
Beiblatt des Antragstellers zu Formular 4: Schlüssel Einsatzbereiche
Herstellerinformation Schmierstoffe, Flüssigkeiten und Maßnahmen bei Austritt N131
Herstellerinformation Schmierstoffe, Flüssigkeiten und Maßnahmen bei AustrittN149
Material-Sicherheitsdatenblätter N131
(gleitmo_585_K, Hyvolt I_De_Sept16, MIDEL_7131_SDS_Ger, MOBIL SHC 629_20171004, MOBIL SHC GREASE 460 WT_20171004, Optigear Synthetic X 320, RENOLIN UNISYN CLP 320_DE, Shell Tellus S4 VX 32, SDS_Klueberplex_BEM_41_132_020256_DE, Varidos FSK_Feb16)
Material-Sicherheitsdatenblätter N149
(gleitmo_585_K, Hyvolt I_De_Sept16, MIDEL_7131_SDS_Ger, MOBIL SHC 629_20171004, MOBIL SHC GREASE 460 WT_20171004, Optigear Synthetic X 320, RENOLIN UNISYN CLP 320_DE, Shell Tellus S4 VX 32, SDS_Klueberplex_BEM_41_132_020256_DE,
Varidos FSK_Feb16, gleitmo_585_K, Fuchs ceplattyn-bl-white, gleitmo_585_K_PLUS, MIDEL_7131_SDS_Ger, MOBIL SHC 629_20171004, MOBIL SHC GREASE 460 WT_20171004, RENOLIN UNISYN CLP 320_DE, Shell Tellus S4 VX 32, SDS_Klueberplex_BEM_41_132_020256_DE, Varidos FSK)
5. Einleiterdaten/Emissionsdaten
Anmerkung des Antragstellers zu den Formularen 5
Herstellerinformation Umwelteinwirkung einer Windenergieanlage
6. Emissionsquellen
Anmerkung des Antragstellers zu den Formularen 6
Rotorschattenwurfberechnung IEL GmbH
Herstellerinformation Schattenwurfmodul
7. Lärmrelevante Aggregate
Anlage A Immissionsorte VG Cochem
Anlage A Immissionsorte VG Kaisersesch
Anlage B Vorbelastungen Landkreis Cochem-Zell
Oktav-Schallleistungspegel N131
Oktav-Schallleistungspegel N149
Schalltechnisches Gutachten, Revision 2, IEL GmbH
Klarstellung des Antragsgegenstandes
Herstellerinformation Rotordrehzahl N149, 4,5 MW
Schalltechnische Stellungnahme IEL GmbH
8. Störfall-Verordnung
Anmerkung des Antragstellers zu Formular 8
9. Abfall/Abwasser
Formular 9.1 Charakterisierung Abfall
Formular 9.2 Entsorgungsbestätigung
Anmerkung des Antragstellers zu Formular 9.3 und Allgemeine_ Abfallbeseitigung
Herstellerinformation Abfälle bei Anlagenbetrieb N131
Herstellerinformation Abfälle bei Anlagenbetrieb N149
10. Arbeitsschutz
Formular 10.1 Angaben zum Arbeitsschutz I
Formular 10.2 Angaben zum Arbeitsschutz II
Formular 10.3 Angaben zum Arbeitsschutz III
Anmerkung des Antragsstellers zu den Formularen 10
Herstellerinformation Arbeitsschutz und Sicherheit
Herstellerinformation Sicherheitshandbuch N131
Herstellerinformation Sicherheitshandbuch N149
11. Brandschutz
Formular 11.2 Löschwasserrückhaltung
Anmerkung des Antragsstellers zum Brandschutz
Herstellerinformation Brandschutz N131
Herstellerinformation Brandschutz N149
Herstellerinformation Erdung/Blitzschutz N131
Herstellerinformation Erdung/Blitzschutz N149
12. Naturschutz- und Landschaftspflege
Formular 12.1 Naturschutz und Landschaftspflege
Ergebnisbericht Raumnutzungsanalyse Rotmilan
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil 1
Landschaftspflegerischer Begleitplan Teil 2
13. Anlagen
Formular Anlage 1 Ansprechperson
Anmerkung des Antragsstellers zu den Formblättern Anlagen 2 – 4
14. Pläne & Karten
Übersichtskarte Windpark auf topographischer Karte (1:12.500)
Detailplan WEA1 mit Erschließung, Baulast auf TK (1:2.000)
Detailplan WEA2 mit Erschließung, Baulast auf TK (1:2.000)
Detailplan WEA3 mit Erschließung, Baulast auf TK (1:2.000)
Übersichtskarte Windpark auf Flurkarte (1:12.500)
Detailplan WEA1 mit Erschließung, Baulast auf FK (1:1.000)
Detailplan WEA2 mit Erschließung, Baulast auf FK (1:1.000)
Detailplan WEA3 mit Erschließung, Baulast auf FK (1:1.000)
Rodungsfläche auf Luftbild(1:1.500)
Windpark (WP) FNP-Flächen auf TK (1:5.000)
Windpark (WP) Freileitungen Sonstiges auf TK (1:15.000)
Übersicht Windpark Abstände zu L107, auf TK (1:500)
Schleppkurve Großtransporte Einfahrt L107 zu WEA 1 und 2 auf Flurkarte, (1.500)
Schleppkurve Großtransporte Einfahrt von L107 zu WEA 3 auf Flurkarte, (1.500)
Schleppkurve Kleintransporte Ausfahrt L107 zu WEA 1 und 2 auf Flurkarte, (1.500)
Schleppkurve Kleintransporte Ausfahrt L107 zu WEA 3 auf Flurkarte, (1.500)
Sichtnachweis Ausfahrt WEA 1 und 2, auf DOP (1:750)
Sichtnachweis Ausfahrt WEA 3, auf DOP (1:750)
Siedlungsabstände WEA 1, 2 und 3, TK (1:10.000)
Wohnbebauungsabstände WEA 3, DOP (1:10.000)
Wohnbebauungsabstände WEA 1, DOP1 (1:10.000)
Wohnbebauungsabstände WEA 2 und 3, DOP1 (1:10.000)
15. Bauantragsunterlagen
Formular Antrag auf Baugenehmigung
Anmerkungen des Antragstellers zu den Bauantragsunterlagen
Information zur Grenzabstandsberechnung_N131
Information zur Grenzabstandsberechnung_N149
Beiblatt Bauantragsunterlagen I (Flurstücke)
Beiblatt Bauantragsunterlagen II (Eigentümerliste)
Bestätigung Bauvorlageberechtigter Ingenieurkammer
Gutachten Standorteignung Kail
16. Luftfahrthindernis
Angaben für die Anzeige eines Luftfahrthindernisses
17. Hinderniskennzeichnung
Herstellerinformation Kennzeichnung N131
Herstellerinformation Kennzeichnung N149
Herstellerinformation Kennzeichnung allgemein
18. Eisansatz
Herstellerinformation Maßnahmen bei Eisansatz
Herstellerinformation Rotorblatt-Eisdetektion
Zusammenfassung Gutachten Eiserkennung
19. UVPG
Allgemein verständliche Zusammenfassung des UVP-Berichts
Plan Sichtbarkeit auf TK, Büro LAUB (1:50.000)
Plan Übersicht auf TK, Büro LAUB (1:25.000)
Untersuchungen zur Sichtbarkeit, Büro LAUB
20. Typenprüfung
Zusätzlich werden die bereits eingegangen Stellungnahmen folgender Behörde/Stellen zu dem Vorhaben öffentlich ausgelegt:
- Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch vom 22.06.2020
- Untere Naturschutzbehörde vom 03.06.2020, 04.05.2021 und 15.08.2022
- Untere Landesplanungsbehörde vom 18.06.2020, 24.11.2020 und 27.09.2022
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie vom 17.03.2020
- Forstamt vom 25.05.2020, 03.03.2021 und 09.08.2022
- Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege vom 02.04.2020
- Landesbetrieb Mobilität, Referat Luftverkehr Hahn vom 21.02.2020, 18.06.2020, 02.07.2020 und 17.11.2022
- Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz vom 09.03.2020 und 29.09.2022
- Landwirtschaftskammer vom 19.06.2020 und 02.09.2022
- Westnetz GmbH vom 20.01.2020 und 28.09.2022
- Ericsson Service GmbH vom 17.02.2020 und 29.09.2022
- E-Plus Service GmbH vom 20.03.2020
- Vodafone GmbH vom 17.02.2020
- Telefonica Germany GmbH vom 14.02.2020 und 10.10.2022
- Deutsche Telekom Technik GmbH vom 21.03.2020
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft vom 21.02.2020 und 10.10.2022
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 18.02.2020 und 01.09.2022
- Bundesnetzagentur vom 04.03.2020 und 04.11.2022
- Deutscher Wetterdienst vom 20.02.2020 und 27.10.2022
- Brandschutz vom 20.07.2020 und 16.09.2022
- Untere Wasserbehörde vom 11.02.2020
- Naturschutzbund Rheinland-Pfalz vom 29.05.2020
- Untere Denkmalschutzbehörde vom 07.04.2020
- Landesamt für Umwelt vom 26.11.2020
- Landesamt für Geologie und Bergbau vom 09.12.2020, 28.04.2021 und 18.10.2022
Die vorgenannten Unterlagen einschließlich des Umweltverträglichkeitsberichts liegen gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und § 10 der 9. BImSchV und die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 18 UVPG in Verbindung mit § 73 des VwVfG in der Zeit vom
07.12.2022 bis 06.01.2023
bei der nachfolgenden Stellen aus und können dort während der Öffnungszeiten eingesehen werden:
- Kreisverwaltung Cochem-Zell,
Endertplatz 2, 56812 Cochem, Bürgerbüro im 1. OG,
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 16:30 Uhr
- Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D – 01 im Erdgeschoss
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Wir weisen darauf hin, dass für die Einsichtnahme in die Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist. Der Termin kann telefonisch (Telefonnummer: 02653 9996 301), schriftlich oder elektronisch (Mail-Adresse: rainer.weiler@vg.kaisersesch.de) vereinbart werden.
Darüber hinaus werden die o. g. zur Einsichtnahme ausgelegten Unterlagen sowie dieser Bekanntmachungstext im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter https://www.cochem-zell.de/oeffentliche-bekanntmachungen während der o. g. Auslegungsfrist veröffentlicht.
Zusätzlich sind dieser Bekanntmachungstext, der UVP-Bericht sowie weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen im Internet im zentralen UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/rp bekannt gemacht.
Die betroffene Öffentlichkeit kann sich bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 06.02.2023, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell in Cochem als zuständige Genehmigungsbehörde sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch Einwendungen erheben. Das Datum des Eingangs ist maßgebend. Dies gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG. Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine Äußerung zur Niederschrift nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen kann.
Im Falle der elektronischen Äußerung ist das elektronische Dokument an folgende Adresse zu übermitteln: bauamt@cochem-zell.de oder rainer.weiler@vg.kaisersesch.de.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller und den beteiligten Behörden, die in ihrem Aufgabenbereich berührt sind, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders können dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 Satz 3 der 9. BImSchV).
Mit Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs. 3 S. 5 BImSchG).
Gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Der Erörterungstermin, soweit dieser für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Kreisverwaltung Cochem-Zell auf Mittwoch, den 01.03.2023, 14 Uhr in der Aula der Berufsbildenden Schule Cochem, Ravenéstraße 19 in Cochem festgesetzt. Zu dem Termin wird nicht gesondert eingeladen. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Kreisverwaltung Cochem-Zell im Rahmen ihres Ermessens, ob der Termin stattfindet. Sollte der Erörterungstermin entfallen oder verschoben werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV ist der Erörterungstermin öffentlich. Vor dem Hintergrund der aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Kapazitätsgrenzen ist jedoch eine Anmeldung zu dem Erörterungstermin bis zum 15.02.2023 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell (z. B. per Mail: bauamt@cochem-zell.de) erforderlich. Personen, die Einwendungen erhoben haben, müssen sich nicht anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt wird und grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben bzw. zurückgezogen worden sind oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen oder nach der Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Rechtzeitig erhobene Einwendungen können auch bei Ausbleiben des Antragsstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung in der Rhein-Zeitung und außerdem im Internet ersetzt werden (§ 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG).
Cochem, den 24.11.2022
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Immissionsschutzbehörde
Endertplatz 2, 56812 Cochem
In Vertretung
Gez.
Susanne Bartscher