Politik

Kreisorgane 

Die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises wählen für 5 Jahre den Kreistag sowie für 8 Jahre den Landrat.

Der Landrat ist Vorsitzender des Kreistages und führt dessen Entscheidungen aus. Er leitet die Kreisverwaltung und vertritt den Landkreis nach außen.

 

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. Er besteht aus 38 Mitgliedern.

 

Die Sitze verteilen sich auf:

 

Der Kreistag beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises. 

 

Zur Vorbereitung der Entscheidungen des Kreistages sind folgende Ausschüsse gebildet worden, die teilweise auch befugt sind, abschließende Entscheidungen zu treffen. 

Außerdem wählt der Kreistag die Kreisbeigeordneten.
Sie sind die ständigen Vertreter des Landrates, d.h. sie erfüllen seine Aufgaben bei Verhinderung des Landrates und nehmen an den Kreistagssitzungen mit beratender Stimmt teil.

Der Kreistag hat drei ehrenamtliche Beigeordnete bestellt.

 

 
 
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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