Informationen zu Sperrmüll/AltmetallentsorgungDie Berechtigung zur Sperrmüllentsorgung bezieht sich nicht auf den Haushalt, sondern auf die auf dem zu entsorgenden Grundstück stehende Restmülltonne. Ein abweichender Abholort zum Standplatz der Restmülltonne ist nicht zulässig.
Die schriftl. Anmeldung muss mindestens 1 Woche vor dem gewünschten Entsorgungstermin der Kreisverwaltung -Abfallwirtschaft- vorliegen.
Die Abholbestätigung erfolgt je nach Anmeldung für alle Abfälle per Post, Fax oder E-Mail.
Entsorgungsregeln für Sperrmüll-, Altmetall- und Elektroschrottentsorgung |