Leuchtstoffröhren

Ausgebrannte Gasentladungslampen wie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten in geringen Mengen Schadstoffe wie z.B. Quecksilber und müssen daher als gefährliche Abfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. 

Elektroschrottentsorgung und Sonderabfälle Umweltmobil sowie über den Handel (Sammelgefäße).