Kreiswasserwerk Cochem-Zell

 

Wasserzählerselbstablesung durch den Kunden

 

Über den nebenstehenden Button können Sie uns online Ihren Zählerstand mitteilen. Die hierfür benötigten persönlichen Angaben wie Telefonnummer, e-mail-Adresse sowie die Internetzugangsnummer entnehmen Sie bitte aus dem Ihnen zugesandten Schreiben mit der Ablesekarte. Selbstverständlich werden Ihre Daten über eine verschlüsselte Seite an uns übermittelt.

 

Ihr Kundenservice des Kreiswasserwerkes

 

 

 

 

 

 

Wir sorgen für Klarheit -
Die Deutschen Wasserwerke


Kreiswasserwerk Cochem-Zell

Wasserversorger im gesamten Landkreis Cochem-Zell

 

 

 

 

 

 

 

 
 

Aktuelle Nachrichten des Kreiswasserwerkes

 

Aktuelle Analysen

Härtebereiche des Wassers sowie Zusatzstoffe im Trinkwasser ...Weiter , (30.12.2009)

Auswechseln der Wasserzähler

Hinweis: Im Rahmen der turnusmäßigen Eichung und aufgrund von eichrechtlichen Vorschriften werden die Wasserzähler in den nachstehenden Gemeinden im Jahre 2010 ausgewechselt: ...Weiter , (03.12.2009)

Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frosteinwirkung schützen

Im Winter werden die Wasserleitungen und Wasserzähler durch Frosteinwirkung immer wieder in Mitleidenschaft gezogen. Die Instandsetzung/Reparatur der Frostschäden sorgt für immense Kosten, die bei Selbstverschuldung des Anschlussnehmers von diesem zu tragen sind. ...Weiter , (12.11.2009)

Kreiswasserwerk erstattet anteilige Mehrwertsteuer für Hausanschlüsse, einmalige und wiederkehrende Beiträge zurück

Das Kreiswasserwerk zahlt seinen Kunden aufgrund eines entsprechenden Urteils des Bundesfinanzhofes einen Teil der seinerzeit gezahlten Mehrwertsteuer für das Verlegen von Hausanschlüssen bzw. für die gezahlten einmaligen Beiträge infolge der erstmaligen Erschließung von Baugrundstücken sowie wiederkehrenden Beiträgen zurück. ...Weiter , (24.06.2009)

Abgabe von Wasser aus Hydranten

Die Wasserentnahme als Bauwasser, zum Spritzen von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Weinbergen, öffentlichen Anlagen, Feuchthalten von Straßen und Plätzen sowie für Anlagen des Fremdverkehrs darf nur über Standrohre erfolgen, die mit Wasserzählern des Kreiswasserwerkes ausgerüstet sind. ...Weiter , (09.04.2009)