Kreiswasserwerk erstattet anteilige Mehrwertsteuer für Hausanschlüsse, einmalige und wiederkehrende Beiträge zurück

 

Das Kreiswasserwerk zahlt seinen Kunden aufgrund eines entsprechenden Urteils des Bundesfinanzhofes einen Teil der seinerzeit gezahlten Mehrwertsteuer für das Verlegen von Hausanschlüssen bzw. für die gezahlten einmaligen Beiträge infolge der erstmaligen Erschließung von Baugrundstücken sowie wiederkehrenden Beiträgen zurück.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes ist der Wasserhausanschluss zwingender Bestandteil der Wasserlieferung und wird deshalb nur mit dem ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Trinkwasser mit 7 % besteuert. Bisher wurden auf diese Leistungen 16 bzw. 19 % Mehrwertsteuer erhoben. Landrat Manfred Schnur weist darauf hin, dass in Kenntnis des Urteils des Bundesfinanzhofes bereits seit dem 01.01.2009 alle weiter berechneten Kosten für die Neuverlegung oder Erneuerung eines Wasserhausanschlusses sowie bei der Veranlagung zu einmaligen Beiträgen bereits der ermäßigte Mehrwertsteuer-Satz angewandt wurde. Für alle bereits bestandskräftig gewordenen Bescheide liege es jedoch im Ermessen der Behörde, diese nachträglich zu ändern. Da man die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Cochem-Zell jedoch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch in diesem Bereich finanziell entlasten wolle, würden auf entsprechenden Antrag für alle Bescheide ab dem Jahre 2004 eine nachträgliche Anpassung des Mehrwertsteuer-Satzes erfolgen. Für den davor liegenden Zeitraum bis zum Jahre 2000 werde derzeit mit der Finanzverwaltung abgestimmt, ob auch hier eine nachträgliche Anpassung wegen der Festsetzungsverjährung nach § 169 der Abgabenordnung möglich sei, da sich das Kreiswasserwerk die an die Bürger zurückgegebenen Mehrwertsteuer-Beträge letztendlich über die monatlich abzugebenden Umsatzsteuererklärungen vom Finanzamt zurückholen müsse. Vorsorglich empfiehlt Landrat Schnur jedoch, auch für diesen Zeitraum einen entsprechenden Rückerstattungsantrag zu stellen.

Das Kreiswasserwerk hat ein entsprechendes Formular zur Erstattung der Umsatzsteuer vorbereitet, das entweder beim Kreiswasserwerk Cochem-Zell direkt oder über das neu eingerichtete Bürgerbüro bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell bezogen werden kann.

 

Darüber hinaus wird das Formular auch auf den Internetseiten des Landkreises Cochem-Zell zur Verfügung gestellt - bitte hier klicken.