Abgabe von Wasser aus Hydranten
Die Wasserentnahme als Bauwasser, zum Spritzen von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Weinbergen, öffentlichen Anlagen, Feuchthalten von Straßen und Plätzen sowie für Anlagen des Fremdverkehrs darf nur über Standrohre erfolgen, die mit Wasserzählern des Kreiswasserwerkes ausgerüstet sind.
Standrohre mit Wasserzähler können bei Bedarf beim Kreiswasserwerk angefordert werden.
Gebühren für das Ausleihen von Standrohren mit Wasserzählern
a) für bis 14 Kalendertagen: 15,00 €
b) vom 15. bis 30. Kalendertage zusätzlich: 10,00 €
c) für jeden angefangenen Monat ab dem 31. Kalendertag zusätzlich: 10,00 €
zuzüglich Wassergeld je cbm Wasserverbrauch: 0,95 €
Zu den festgesetzten Entgelten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.




